Zum Inhalt springen
StaatsNavigator
Landwirtschaft & Natur

Tierhaltung beim Veterinäramt anzeigen

Anzeige der Haltung von Nutztieren oder bestimmten Heimtieren beim Veterinäramt gemäß Viehverkehrsverordnung und Tierseuchenrecht.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Formular beim Veterinäramt anfordern

    Anzeige- oder Genehmigungsformular je nach Tierart.

  2. 2

    Unterlagen einreichen

    Angaben zu Tierbestand, Haltungsform und Standort.

  3. 3

    Ggf. Betriebsbesichtigung

    Veterinäramt kann Haltungsbedingungen prüfen.

Benötigte Unterlagen

  • Grundriss der Stallung

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anzeige vergessen – VVVO-Betriebsnummer nicht beantragt
  • Bestandsveränderungen nicht gemeldet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Haltungsbedingungen nicht tierschutzkonform

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhalter ab bestimmten Bestandsgrößen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige vergessen – VVVO-Betriebsnummer nicht beantragt
  • Bestandsveränderungen nicht gemeldet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Haltungsbedingungen nicht tierschutzkonform

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Ab wie vielen Tieren muss ich anzeigen?

Richtet sich nach der Tierart und dem jeweiligen Landesrecht.

Weiterlesen