Tierhaltung beim Veterinäramt anzeigen
Anzeige der Haltung von Nutztieren oder bestimmten Heimtieren beim Veterinäramt gemäß Viehverkehrsverordnung und Tierseuchenrecht.
So gehen Sie vor
- 1
Formular beim Veterinäramt anfordern
Anzeige- oder Genehmigungsformular je nach Tierart.
- 2
Unterlagen einreichen
Angaben zu Tierbestand, Haltungsform und Standort.
- 3
Ggf. Betriebsbesichtigung
Veterinäramt kann Haltungsbedingungen prüfen.
Benötigte Unterlagen
- Grundriss der Stallung
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Anzeige vergessen – VVVO-Betriebsnummer nicht beantragt
- • Bestandsveränderungen nicht gemeldet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Haltungsbedingungen nicht tierschutzkonform
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhalter ab bestimmten Bestandsgrößen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige vergessen – VVVO-Betriebsnummer nicht beantragt
- •Bestandsveränderungen nicht gemeldet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Haltungsbedingungen nicht tierschutzkonform
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Ab wie vielen Tieren muss ich anzeigen?▼
Richtet sich nach der Tierart und dem jeweiligen Landesrecht.