Informationspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im öffentlich zugänglichen Bereich.
Damit wir Videoüberwachungsanlage anmelden mit dem zuständigen Datenschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Videoüberwachungsanlage anmelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen
Bei umfangreicher Überwachung ggf. DSGVO-Folgenabschätzung erforderlich.
Hinweisschilder anbringen
Deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung inkl. Verantwortlichem.
Ggf. Meldung an die Datenschutzbehörde
Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Betreiber von Geschäften, Unternehmen oder Einrichtungen, die Videoüberwachung einsetzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.