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Gewerbe & Selbständigkeit

Videoüberwachungsanlage anmelden beantragen

Informationspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im öffentlich zugänglichen Bereich.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Videoüberwachungsanlage anmelden mit dem zuständigen Datenschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Videoüberwachungsanlage anmelden.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen

    Bei umfangreicher Überwachung ggf. DSGVO-Folgenabschätzung erforderlich.

  2. 2

    Hinweisschilder anbringen

    Deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung inkl. Verantwortlichem.

  3. 3

    Ggf. Meldung an die Datenschutzbehörde

    Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Geschäften, Unternehmen oder Einrichtungen, die Videoüberwachung einsetzen möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
  • Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
  • Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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