Videoüberwachungsanlage anmelden beantragen
Informationspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im öffentlich zugänglichen Bereich.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Videoüberwachungsanlage anmelden mit dem zuständigen Datenschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Videoüberwachungsanlage anmelden.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
- 1
Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen
Bei umfangreicher Überwachung ggf. DSGVO-Folgenabschätzung erforderlich.
- 2
Hinweisschilder anbringen
Deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung inkl. Verantwortlichem.
- 3
Ggf. Meldung an die Datenschutzbehörde
Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Geschäften, Unternehmen oder Einrichtungen, die Videoüberwachung einsetzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
- •Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
- •Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %