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Recht

Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen beantragen

Notarielle oder behördliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht, um deren Wirksamkeit gegenüber Behörden und Institutionen sicherzustellen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen.

Bearbeitung: 1 TagErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 07. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    70–200 €

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vollmacht beim Notar oder anerkannten Beglaubigungsstelle vorlegen

    Notar oder Bürgeramt beglaubigt die Unterschrift.

  2. 2

    Original sicher aufbewahren

    Bevollmächtigte Person erhält eine Ausfertigung.

  3. 3

    Optional: Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

    Erleichtert Auffindbarkeit im Notfall.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erwachsene, die für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vollmacht nur handschriftlich ohne Beglaubigung (von manchen Banken nicht akzeptiert)
  • Gesundheitliche Vollmacht und allgemeine Vollmacht nicht getrennt geregelt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesamt für Justiz
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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