Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen für Unternehmer, die im Ausland keine Mehrwertsteuerregistrierung haben.
Damit wir Vorsteuererstattung beantragen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Vorsteuererstattung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Antrag über das BZSt-Online-Portal stellen
Für EU-Erstattungen elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern.
Rechnungen und Nachweise einreichen
Je nach Erstattungsstaat unterschiedliche Anforderungen.
Erstattung durch den ausländischen Fiskus
Bearbeitung durch die Steuerbehörde des jeweiligen Staates.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unternehmer, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Vorsteuer vergütet bekommen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.