Erlaubnisschein für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach § 10 WaffG – z. B. für Jäger, Sportschützen oder Sammler.
Damit wir Waffenbesitzkarte beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Waffenbesitzkarte beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Jagdschein oder Sportschützennachweis · Polizeiliches Führungszeugnis · Ärztliches Attest zur Eignung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
10–50 € je nach Gemeinde
Bedürfnis nachweisen
Jagdschein (Jäger), Mitgliedschaft Sportschützenverein oder Sammlernachweis.
Unterlagen einreichen
Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis nachweisen.
Antrag bei der Waffenbehörde einreichen
Ordnungsamt / Waffenbehörde des Wohnsitzlandkreises.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen mit waffenrechtlichem Bedürfnis (Jagd, Sport, Sammlung) und nachgewiesener persönlicher Eignung.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 73.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, die Waffenbesitzkarte gilt bundesweit.