Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte durch die Arbeitsagentur nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III).
Damit wir Weiterbildungsförderung (Qualifizierungschancengesetz) beantragen mit dem zuständigen Arbeitsagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Weiterbildungsförderung (Qualifizierungschancengesetz) beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Beratung bei der Arbeitsagentur
Förderberatung für Betrieb und Beschäftigte.
Förderantrag stellen
Arbeitgeber und Beschäftigter beantragen gemeinsam die Förderung.
Weiterbildung absolvieren und Kosten erstatten lassen
Kurskosten- und ggf. Lohnkostenerstattung je nach Betriebsgröße.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Beschäftigte in Betrieben, die Weiterbildungen durch Kurzarbeit, Digitalisierung oder Strukturwandel benötigen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.