Witwenrente / Witwerrente beantragen
Rente für hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des versicherten Partners.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Witwenrente / Witwerrente beantragen mit dem zuständigen Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Witwenrente / Witwerrente beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Heiratsurkunde
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Sterbeurkunde besorgen
Beim Standesamt des Sterbeorts.
- 2
Antrag bei der Rentenversicherung stellen
Persönlich, online oder über Bestatter/Versicherungsamt.
- 3
Bescheid erhalten
Große Witwenrente (55 %) oder kleine Witwenrente (25 %) je nach Voraussetzungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verwitwete Ehe-/Lebenspartner, sofern der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Sterbeurkunde fehlt
- •Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
- •Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was ist die Versorgungsehe-Vermutung?▼
Wurde die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen, wird vermutet, dass sie der Versorgung diente – die Witwenrente kann dann verweigert werden, sofern dies nicht widerlegt wird.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Deutsche Rentenversicherung
- Datenqualität
- 100 %