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Rente

Witwenrente / Witwerrente beantragen

Rente für hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des versicherten Partners.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Witwenrente / Witwerrente beantragen mit dem zuständigen Deutsche Rentenversicherung in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 92.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Sterbeurkunde · Heiratsurkunde

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sterbeurkunde besorgen

    Beim Standesamt des Sterbeorts.

  2. 2

    Antrag bei der Rentenversicherung stellen

    Persönlich, online oder über Bestatter/Versicherungsamt.

  3. 3

    Bescheid erhalten

    Große Witwenrente (55 %) oder kleine Witwenrente (25 %) je nach Voraussetzungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Verwitwete Ehe-/Lebenspartner, sofern der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Sterbeurkunde fehlt
  • Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
  • Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Was ist die Versorgungsehe-Vermutung?

Wurde die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen, wird vermutet, dass sie der Versorgung diente – die Witwenrente kann dann verweigert werden, sofern dies nicht widerlegt wird.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Deutsche Rentenversicherung
Datenqualität
100 %

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