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Wohnen

KfW-Förderung für altersgerechten Umbau beantragen

Kredit oder Zuschuss der KfW für barrierefreie Umbaumaßnahmen (KfW-Programm 455), z. B. Treppenlifter, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir KfW-Förderung für altersgerechten Umbau beantragen mit dem zuständigen KfW in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 85.0 %
Zuletzt geprüft: 05. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag vor Baubeginn über Hausbank oder direkt bei KfW stellen

    Zuschussantrag online über das KfW-Zuschussportal.

  2. 2

    Bestätigung der KfW abwarten

    Erst nach Zusage darf die Maßnahme beginnen.

  3. 3

    Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis einreichen

    Handwerkerrechnung und ggf. Sachverständigennachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Zusage der KfW begonnen (Förderung entfällt)
  • Falsche Maßnahmen-Kombination gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme bereits begonnen vor Antragstellung
  • Maßnahme erfüllt Mindestanforderungen nicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?

Ja, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters können auch Mieter den KfW-Zuschuss für altersgerechten Umbau beantragen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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