Abmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht und keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat.
Damit wir Wohnsitz ins Ausland abmelden mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wohnsitz ins Ausland abmelden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Abmeldung beim Bürgeramt
Frühestens eine Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach. Kostenlos.
Abmeldebestätigung erhalten
Wichtig für Steuerzwecke, Kündigung von Verträgen und Behördenkorrespondenz.
Folgeangelegenheiten regeln
Krankenversicherung, Steuer-ID, Bankkonten, Rundfunkbeitrag kündigen/ummelden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die Deutschland dauerhaft verlassen und keinen inländischen Wohnsitz behalten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Das hängt vom Zielland ab. In Deutschland ist die Abmeldung Pflicht. Die Ummeldung im Ausland richtet sich nach dortigen Vorschriften.