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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Starnberg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Starnberg.

Starnberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Starnberg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Starnberg

Kontakt & Anschrift

Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg

+49 8151 148-770

buergerservice@lra-starnberg.de

Mo, Di, Do 07:00–18:00 · Mi 07:00–14:00 · Fr 07:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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