Zuständig ist in der Regel das Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen.
Zuständig für: