Ausnahme von einem Fahrverbot (z. B. Diesel-Fahrverbot, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) für bestimmte Fahrzeuge oder Zwecke.
Damit wir Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit Begründung des zwingenden Bedarfs und Fahrzeugdaten.
Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen
Behörde prüft Verhältnismäßigkeit und Alternativlosigkeit.
Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erhalten
Zeitlich befristet, ggf. nur für bestimmte Strecken.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unternehmen und Privatpersonen, die aus zwingenden Gründen in Fahrverbotzonen oder an Fahrverbottagen fahren müssen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.