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Behörde für Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen

Zuständig ist in der Regel das Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Straßenverkehrsbehörde

Zuständig für:

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Weitere Wege

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