Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen
Sondergenehmigung für Großraum- und Schwertransporte, Ausnahmen von Verkehrsverboten oder -beschränkungen nach der StVO.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit genauer Beschreibung von Fahrzeug, Ladung und Strecke.
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Prüfung durch die Behörde
Ggf. Abstimmung mit weiteren betroffenen Behörden entlang der Strecke.
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Genehmigung mit Auflagen
Z. B. Begleitfahrzeuge, bestimmte Uhrzeiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Speditionen, Unternehmen und Privatpersonen, die von Verkehrsregelungen abweichen müssen (z. B. Schwertransporte, Durchfahrtsverbote).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu kurzfristig vor dem geplanten Transport gestellt
- •Streckenangaben unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verkehrssicherheit nicht gewährleistet
- •Streckenführung ungeeignet (z. B. Brücken mit Gewichtsbeschränkung)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %