Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Betreuungsverfügung / Betreuungsantrag stellen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Betreuungsverfügung / Betreuungsantrag stellen.
Zuständig für: