Zuständig ist in der Regel das Jobcenter an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Bürgergeld mit dem zuständigen Jobcenter in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bürgergeld.
Zuständig für:
Formular
Formular
Förderung
Förderung
Wenn Anspruch auf ALG I besteht
Wenn Einkommen knapp über Bürgergeld-Grenze