Behörde für Eichung eines Messgeräts beantragen
Zuständig ist in der Regel das Eichamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Eichung eines Messgeräts beantragen mit dem zuständigen Eichamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Eichung eines Messgeräts beantragen.
Eichamt
Zuständig für:
- Eichung
- Messgeräte
- Waagen
- Verbraucherschutz