Pflichteichung von Mess- und Wiegegeräten (z. B. Waagen, Zapfsäulen) durch das zuständige Eichamt.
Damit wir Eichung eines Messgeräts beantragen mit dem zuständigen Eichamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Eichung eines Messgeräts beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Termin beim Eichamt vereinbaren
Oder zugelassene Eichstelle/Innungs-Prüfstelle beauftragen.
Gerät prüfen lassen
Bei Bestehen wird eine Eichmarke angebracht.
Eichschein erhalten
Gültigkeitsdauer je nach Gerätetyp, meist 1–2 Jahre.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, die eichpflichtige Messgeräte im geschäftlichen Verkehr einsetzen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.