Behörde für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Untere Wasserbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen.
Untere Wasserbehörde
Zuständig für:
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser