Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen, Entnahmen oder bauliche Anlagen an oberirdischen Gewässern oder im Grundwasser.
Damit wir Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.
Fachliche Prüfung
Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).
Erlaubnis oder Bewilligung erhalten
Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.