Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen beantragen
Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen, Entnahmen oder bauliche Anlagen an oberirdischen Gewässern oder im Grundwasser.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen
Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.
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Fachliche Prüfung
Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).
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Erlaubnis oder Bewilligung erhalten
Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
- •Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
- •Fehlende wasserrechtliche Unterlagen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %