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Sonstiges

Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen beantragen

Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen, Entnahmen oder bauliche Anlagen an oberirdischen Gewässern oder im Grundwasser.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 75.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen

    Mit Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gewässerbenutzung.

  2. 2

    Fachliche Prüfung

    Ggf. Beteiligung weiterer Fachbehörden (Naturschutz, Gesundheitsamt).

  3. 3

    Erlaubnis oder Bewilligung erhalten

    Meist befristet und mit Nebenbestimmungen versehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer und Unternehmen, die Wasser entnehmen, einleiten oder Gewässer baulich verändern wollen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Erlaubniserteilung begonnen
  • Hydrogeologisches Gutachten fehlt bei größeren Vorhaben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Wasserhaushalts oder Dritter
  • Fehlende wasserrechtliche Unterlagen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen?

In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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