Behörde für Grundstücksteilung genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Katasteramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Grundstücksteilung genehmigen lassen mit dem zuständigen Katasteramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Grundstücksteilung genehmigen lassen.
Katasteramt
Zuständig für:
- Liegenschaftskataster
- Flurstück
- Grenzauskunft
- Lageplan