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Behörde für Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt

Zuständig ist in der Regel das Integrationsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Integrationsamt

Zuständig für:

  • Schwerbehinderte Menschen im Beruf
  • Kündigungsschutz
  • Begleitende Hilfe

Weitere Wege

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