Förderung für schwerbehinderte Arbeitnehmer oder ihre Arbeitgeber: technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Qualifizierung oder Zuschüsse für behinderungsgerechte Ausstattung.
Damit wir Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt mit dem zuständigen Integrationsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Begleitende Hilfen im Arbeitsleben – Integrationsamt.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Schwerbehindertenausweis · Arbeitsvertrag · Beschreibung des Hilfebedarfs
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos (Begutachtung inklusive)
Zuständiges Integrationsamt kontaktieren
Integrationsamt am Beschäftigungsort.
Antrag mit Bedarfsbeschreibung stellen
Formular ausfüllen und Schwerbehindertenausweis vorlegen.
Bedarfsprüfung und Bewilligung
Integrationsamt prüft und genehmigt passgenaue Hilfen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) und deren Arbeitgeber.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, Arbeitgeber können Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung erhalten.