Behörde für Klage gegen Jobcenter-/Bürgergeld-Bescheid
Zuständig ist in der Regel das Sozialgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Klage gegen Jobcenter-/Bürgergeld-Bescheid mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sozialgericht
Zuständig für:
- Bürgergeld-Klage
- Renten-Klage
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung