Klage gegen Jobcenter-/Bürgergeld-Bescheid beantragen
Klage vor dem Sozialgericht gegen einen Bescheid des Jobcenters, der Krankenkasse, Pflegekasse oder Rentenversicherung nach erfolglosem Widerspruch.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Klage gegen Jobcenter-/Bürgergeld-Bescheid mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Widerspruchsbescheid · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Widerspruchsbescheid abwarten
Klage erst nach abgeschlossenem Widerspruchsverfahren.
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Klage beim Sozialgericht einreichen
Klagen vor dem Sozialgericht sind gerichtskostenfrei für Versicherte.
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Verfahren und Urteil
Häufig wird ein medizinisches Gutachten eingeholt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Widerspruch gegen einen Bescheid in Sozialleistungsangelegenheiten abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist (1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids) versäumt
- •Medizinische Unterlagen nicht eingereicht (bei Renten-/Erwerbsminderungsklagen)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kostet eine Klage vor dem Sozialgericht etwas?▼
Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %