Behörde für Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben
Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben.
Familiengericht
Zuständig für:
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Gewaltschutz