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Personenstand

Scheidung beantragen

Gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Ehe beim Familiengericht – meist nach einjähriger Trennung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Scheidung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 9 MonateErfolgsquote: 95.0 %

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Keine besonderen Unterlagen nötig

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Trennungsjahr einhalten

    Die Ehegatten müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Über einen Rechtsanwalt, da Anwaltszwang besteht.

  3. 3

    Gerichtstermin und Scheidungsurteil

    Das Gericht spricht die Scheidung aus und regelt Folgesachen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ehegatten, die ihre Ehe beenden möchten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
  • Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

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