Scheidung beantragen
Gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Ehe beim Familiengericht – meist nach einjähriger Trennung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Scheidung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Scheidung beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Keine besonderen Unterlagen nötig
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
So gehen Sie vor
- 1
Trennungsjahr einhalten
Die Ehegatten müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
- 2
Antrag beim Familiengericht stellen
Über einen Rechtsanwalt, da Anwaltszwang besteht.
- 3
Gerichtstermin und Scheidungsurteil
Das Gericht spricht die Scheidung aus und regelt Folgesachen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ehegatten, die ihre Ehe beenden möchten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt
- •Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt) nicht mit beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Trennungsjahr nicht eingehalten (außer bei Härtefall)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.