Zum Inhalt springen

Behörde für Scheidung beantragen

Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Scheidung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Scheidung beantragen.

Familiengericht

Zuständig für:

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Gewaltschutz

Weitere Wege