Behörde für Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen
Zuständig ist in der Regel das Liegenschaftsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen mit dem zuständigen Liegenschaftsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen.
Liegenschaftsamt
Zuständig für:
- Grundstücke
- Erbbaurecht
- Kommunale Immobilien