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Behörde für Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen

Zuständig ist in der Regel das Liegenschaftsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen mit dem zuständigen Liegenschaftsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Liegenschaftsamt

Zuständig für:

  • Grundstücke
  • Erbbaurecht
  • Kommunale Immobilien

Weitere Wege

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