Behörde für Mehrbedarf beim Bürgergeld beantragen
Zuständig ist in der Regel das Jobcenter an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Mehrbedarf beim Bürgergeld beantragen.
Jobcenter
Zuständig für:
- Bürgergeld
- Arbeitslosengeld II
- Eingliederung