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Sozialleistungen

Mehrbedarf beim Bürgergeld beantragen

Zusätzlicher Bedarf zum Regelsatz des Bürgergelds, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen

    Formlos oder mit dem Hauptantrag, mit entsprechenden Nachweisen.

  2. 2

    Nachweise einreichen

    Z. B. Mutterpass, Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, ärztliches Attest.

  3. 3

    Bewilligung als Zuschlag zum Regelsatz

    Wird zusammen mit dem Bürgergeld ausgezahlt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Ärztliche Bescheinigung für ernährungsbedingten Mehrbedarf fehlt
  • Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen für den jeweiligen Mehrbedarf nicht erfüllt
  • Medizinische Notwendigkeit (z. B. bei Ernährung) nicht durch Attest belegt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürgergeld-Beziehende mit besonderen Lebenslagen, die einen anerkannten Mehrbedarf begründen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ärztliche Bescheinigung für ernährungsbedingten Mehrbedarf fehlt
  • Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen für den jeweiligen Mehrbedarf nicht erfüllt
  • Medizinische Notwendigkeit (z. B. bei Ernährung) nicht durch Attest belegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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