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Behörde für Nachteilsausgleich in der Schule beantragen

Zuständig ist in der Regel das Schulamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Damit wir Nachteilsausgleich in der Schule beantragen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Schulamt

Zuständig für:

  • Einschulung
  • Schulwechsel
  • Schulpflicht

Weitere Wege

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