Behörde für Nutzungsänderung genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Bauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Nutzungsänderung genehmigen lassen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Nutzungsänderung genehmigen lassen.
Bauamt
Zuständig für:
- Baugenehmigung
- Bauvoranfrage
- Nutzungsänderung