Nutzungsänderung genehmigen lassen beantragen
Baurechtliche Genehmigung für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, z. B. von Wohn- in Gewerberaum oder umgekehrt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Nutzungsänderung genehmigen lassen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Nutzungsänderung genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
So gehen Sie vor
- 1
Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt stellen
Mit Beschreibung der bisherigen und der geplanten Nutzung.
- 2
Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben
Z. B. Stellplätze, Brandschutz, Lärmschutz.
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Erteilung der Genehmigung
Erst danach darf die neue Nutzung aufgenommen werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer oder Mieter, die die Nutzung von Räumen dauerhaft ändern möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nutzungsänderung ohne Genehmigung begonnen
- •Brandschutzanforderungen für die neue Nutzung nicht berücksichtigt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Neue Nutzung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans
- •Stellplatznachweis für die neue Nutzung fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Nutzungsänderung genehmigen lassen?▼
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- BMWSB
- Datenqualität
- 100 %