Behörde für Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zuständig ist in der Regel das Beitragsservice an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit dem zuständigen Beitragsservice in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Beitragsservice
Zuständig für:
- Rundfunkbeitrag
- Befreiung
- Ermäßigung
- Wohnungsabmeldung