Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung.
Damit wir Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit dem zuständigen Beitragsservice in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aktueller Leistungsbescheid
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos über ELSTER
Voraussetzung prüfen
Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.
Antrag online oder per Post stellen
Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.
Bescheid abwarten
Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.