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Steuern & Abgaben

Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit dem zuständigen Beitragsservice in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 85.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026Geprüfte Quellen:ELSTER – Finanzverwaltung

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aktueller Leistungsbescheid

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos über ELSTER

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzung prüfen

    Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.

  2. 2

    Antrag online oder per Post stellen

    Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
  • Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
  • Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann ich rückwirkend befreit werden?

Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
ELSTER – Finanzverwaltung
Datenqualität
100 %

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