Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit dem zuständigen Beitragsservice in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aktueller Leistungsbescheid
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos über ELSTER
So gehen Sie vor
- 1
Voraussetzung prüfen
Aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld o. ä. bereithalten.
- 2
Antrag online oder per Post stellen
Formular beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.
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Bescheid abwarten
Bei Bewilligung wird das Beitragskonto rückwirkend ab Antragsmonat ruhend gestellt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Wohngeld sowie Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Aktueller Leistungsbescheid fehlt der Antragstellung
- •Antrag erst nach Beitragsbescheid statt vorab gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Leistungsbescheid nicht mehr gültig oder fehlt
- •Befreiungsvoraussetzung liegt nicht (mehr) vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann ich rückwirkend befreit werden?▼
Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre vor Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- ELSTER – Finanzverwaltung
- Datenqualität
- 100 %