Behörde für Klage beim Sozialgericht einreichen
Zuständig ist in der Regel das Sozialgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Klage beim Sozialgericht einreichen mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage beim Sozialgericht einreichen.
Sozialgericht
Zuständig für:
- Bürgergeld-Klage
- Renten-Klage
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung