Klage gegen Bescheide von Sozialversicherungsträgern (Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse) beim Sozialgericht – kostenfrei für Kläger.
Damit wir Klage beim Sozialgericht einreichen mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage beim Sozialgericht einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ablehnungsbescheid · Widerspruchsbescheid
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
Pflichtiger Vorschritt vor der Klage.
Klage innerhalb eines Monats einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift beim Sozialgericht.
Erörterungstermin
Gericht lädt zum Erörterungstermin; Vergleich wird häufig angestrebt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Versicherte oder Leistungsberechtigte, deren Widerspruch abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Nein, das Verfahren ist für natürliche Personen kostenfrei.