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Soziales & Familie

Klage beim Sozialgericht einreichen beantragen

Klage gegen Bescheide von Sozialversicherungsträgern (Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse) beim Sozialgericht – kostenfrei für Kläger.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Klage beim Sozialgericht einreichen mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 9 MonateErfolgsquote: 45.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Ablehnungsbescheid · Widerspruchsbescheid

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten

    Pflichtiger Vorschritt vor der Klage.

  2. 2

    Klage innerhalb eines Monats einreichen

    Schriftlich oder zur Niederschrift beim Sozialgericht.

  3. 3

    Erörterungstermin

    Gericht lädt zum Erörterungstermin; Vergleich wird häufig angestrebt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte oder Leistungsberechtigte, deren Widerspruch abgelehnt wurde.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen
  • Klagefrist von einem Monat übersehen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klagefrist versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Kostet das Sozialgericht etwas?

Nein, das Verfahren ist für natürliche Personen kostenfrei.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Familienportal des Bundes
Datenqualität
100 %

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