Klage beim Sozialgericht einreichen beantragen
Klage gegen Bescheide von Sozialversicherungsträgern (Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse) beim Sozialgericht – kostenfrei für Kläger.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Klage beim Sozialgericht einreichen mit dem zuständigen Sozialgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Klage beim Sozialgericht einreichen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ablehnungsbescheid · Widerspruchsbescheid
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
Pflichtiger Vorschritt vor der Klage.
- 2
Klage innerhalb eines Monats einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift beim Sozialgericht.
- 3
Erörterungstermin
Gericht lädt zum Erörterungstermin; Vergleich wird häufig angestrebt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Versicherte oder Leistungsberechtigte, deren Widerspruch abgelehnt wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen
- •Klagefrist von einem Monat übersehen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klagefrist versäumt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kostet das Sozialgericht etwas?▼
Nein, das Verfahren ist für natürliche Personen kostenfrei.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %