Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Sozialwohnung beantragen mit dem zuständigen Wohnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sozialwohnung beantragen.
Zuständig für: