Vermittlung einer öffentlich geförderten Mietwohnung mit vergünstigter Miete an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.
Damit wir Sozialwohnung beantragen mit dem zuständigen Wohnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sozialwohnung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wohnberechtigungsschein · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Wohnberechtigungsschein beantragen
Voraussetzung für die Vermittlung einer Sozialwohnung.
Bei Wohnungsunternehmen/Genossenschaften bewerben
Mit WBS bei kommunalen oder geförderten Wohnungsbaugesellschaften.
Mietvertrag abschließen
Miete ist auf die im Förderbescheid festgelegte Höchstmiete begrenzt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS), deren Einkommen die Einkommensgrenzen des Landes nicht überschreitet.
Einkommensgrenze
Einkommensgrenzen nach Landeswohnraumförderungsgesetz, gestaffelt nach Haushaltsgröße (z. B. Single ca. 18.000–24.000 € Jahresbrutto je nach Bundesland).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.