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Behörde für Straßenaufbruch genehmigen lassen

Zuständig ist in der Regel das Tiefbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Damit wir Straßenaufbruch genehmigen lassen mit dem zuständigen Tiefbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Tiefbauamt

Zuständig für:

  • Kanalanschluss
  • Straßenunterhaltung
  • Entwässerung

Weitere Wege

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