Behörde für Straßenaufbruch genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Tiefbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Straßenaufbruch genehmigen lassen mit dem zuständigen Tiefbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Straßenaufbruch genehmigen lassen.
Tiefbauamt
Zuständig für:
- Kanalanschluss
- Straßenunterhaltung
- Entwässerung