Straßenaufbruch genehmigen lassen beantragen
Genehmigung für das Aufgraben oder Aufbrechen einer öffentlichen Verkehrsfläche für Leitungsarbeiten oder Hausanschlüsse.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Straßenaufbruch genehmigen lassen mit dem zuständigen Tiefbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Straßenaufbruch genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
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Antrag beim Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum, Baustellensicherungskonzept und Art der Arbeiten.
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Abstimmung mit anderen Versorgern
Tiefbauamt koordiniert mit Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation.
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Aufgrabungsgenehmigung erhalten
Mit Auflagen zur Wiederherstellung und Verkehrssicherung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Versorgungsunternehmen, Bauherren und Handwerksbetriebe, die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Straße ohne Genehmigung aufgebrochen
- •Wiederherstellungskosten nicht einkalkuliert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gleichzeitige andere Tiefbaumaßnahmen in der Straße
- •Fehlende Sicherungskonzept für die Baustelle
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Straßenaufbruch genehmigen lassen?▼
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %