Behörde für Sondernutzung einer Straße beantragen
Zuständig ist in der Regel das Straßenbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Sondernutzung einer Straße beantragen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzung einer Straße beantragen.
Straßenbauamt
Zuständig für:
- Straßenbau
- Baustellen
- Straßenschäden