Erlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Container.
Damit wir Sondernutzung einer Straße beantragen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzung einer Straße beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag beim Straßenbauamt/Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum und Beschreibung der Nutzung.
Prüfung der Verkehrssicherheit
Ggf. Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bei Beschilderung.
Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
Gegen Gebühr, befristet auf den beantragten Zeitraum.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Bauunternehmen, die öffentlichen Straßenraum vorübergehend nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.