Sondernutzung einer Straße beantragen
Erlaubnis für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Container.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Sondernutzung einer Straße beantragen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzung einer Straße beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Straßenbauamt/Tiefbauamt stellen
Mit Lageplan, Zeitraum und Beschreibung der Nutzung.
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Prüfung der Verkehrssicherheit
Ggf. Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde bei Beschilderung.
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Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
Gegen Gebühr, befristet auf den beantragten Zeitraum.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Privatpersonen oder Bauunternehmen, die öffentlichen Straßenraum vorübergehend nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Aufstellung der Gegenstände gestellt
- •Lageplan mit genauen Maßen fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Verkehrssicherheit
- •Fehlende Standsicherheit der aufgestellten Gegenstände
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Sondernutzung einer Straße beantragen?▼
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %