Zum Inhalt springen

Behörde für Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen

Zuständig ist in der Regel das Straßenbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen.

Straßenbauamt

Zuständig für:

  • Straßenbau
  • Baustellen
  • Straßenschäden

Weitere Wege

Alles zu Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen