Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Gerüste, Wahlkampfstände oder Filmaufnahmen.
Damit wir Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan · Haftpflichtversicherungsnachweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Zuständige Behörde ermitteln
Je nach Straßenklasse: Gemeinde, Landkreis oder Landesbehörde.
Antrag mit Lageplan und Nutzungsskizze einreichen
Art, Dauer und Fläche der Nutzung angeben.
Genehmigung und Gebührenbescheid abwarten
Sondernutzungsgebühr nach kommunalem Tarif.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gewerbetreibende, Veranstalter und Bauherrn, die öffentliche Flächen für Sondernutzungen brauchen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.