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Gewerbe & Unternehmen

Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen beantragen

Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Außengastronomie, Gerüste, Wahlkampfstände oder Filmaufnahmen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 78.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan · Haftpflichtversicherungsnachweis

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Behörde ermitteln

    Je nach Straßenklasse: Gemeinde, Landkreis oder Landesbehörde.

  2. 2

    Antrag mit Lageplan und Nutzungsskizze einreichen

    Art, Dauer und Fläche der Nutzung angeben.

  3. 3

    Genehmigung und Gebührenbescheid abwarten

    Sondernutzungsgebühr nach kommunalem Tarif.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Gewerbetreibende, Veranstalter und Bauherrn, die öffentliche Flächen für Sondernutzungen brauchen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nutzung vor Erteilung der Erlaubnis begonnen
  • Gebührenrahmen nicht kalkuliert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Beeinträchtigung des Verkehrsflusses
  • Fehlende Haftpflichtversicherung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Brauche ich die Genehmigung für ein kurzes Gerüst?

Ja, jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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