Zuständig ist in der Regel das Forstamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Waldumwandlung genehmigen lassen mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Waldumwandlung genehmigen lassen.
Zuständig für: