Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart (z. B. Bauland, Acker) durch das Forstamt.
Damit wir Waldumwandlung genehmigen lassen mit dem zuständigen Forstamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Waldumwandlung genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan der Waldfläche · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag beim zuständigen Forstamt stellen
Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.
Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Forstamt prüft öffentliche Interessen und hört betroffene Stellen an.
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zur forstlichen Ausgleichsmaßnahme (Ersatzaufforstung).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Waldeigentümer, die Forstflächen einer anderen Nutzung zuführen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.