Zuständig ist in der Regel das Sozialamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Hilfe zur Pflege beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Hilfe zur Pflege beantragen.
Zuständig für: