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Behörde für Klage gegen Krankenkasse bei Leistungsablehnung

Zuständig ist in der Regel das Sozialgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Sozialgericht

Zuständig für:

  • Bürgergeld-Klage
  • Renten-Klage
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Weitere Wege

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